Bei der Auswahl geeigneter Teilnehmer arbeiten die Rehabilitationsträger, die Fachdienste der Agentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit, die verschiedenen regionalen Zentren für Psychiatrie und Psychotherapie, die niedergelassenen Ärzte, der Integrationsfachdienst und das BTZ gleichberechtigt zusammen.
Das BTZ kann keinen Teilnehmer aufnehmen, den die Mitarbeiter nicht vorher selbst in Gesprächen kennen gelernt haben. Daher muss sich jeder Interessent zu einem Vorstellungsgespräch im BTZ anmelden. Andererseits bewilligen die Leistungsträger keine Maßnahme, wenn sie sich nicht vorher davon überzeugt haben, dass diese sinnvoll ist und Erfolg verspricht.
Alle Teilnehmer sollen vor Beginn der Trainingsmaßnahme
ihre medizinische Rehabilitation abgeschlossen haben,
zur Anerkennung als Rehabilitanden einen entsprechenden Antrag (auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) beim zuständigen Kostenträger stellen,
für die Dauer der Maßnahme in regelmäßiger fachärztlicher Behandlung bleiben,
eine geregelte Wohnsituation sichergestellt haben und zu einer selbständigen Lebensführung befähigt sein.
Zu empfehlen ist in jedem Fall auch der Besuch einer Informationsveranstaltung
im BTZ, in der sich jeder für sich selbst oder als Angehöriger, Betreuer oder
Helfer über das BTZ informieren kann.